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Chief Information Officer (CIO) der Universität Bayreuth

Die Digitalisierung der Universitäten schreitet immer weiter voran. Auch die Universität Bayreuth nimmt dieses Thema ernst. Sie hat daher die Funktion des Chief Information Officer, kurz CIO, geschaffen, bei dem alle Fäden der IT-Strategie zusammenlaufen.

Was macht der CIO?

Grundordnung der Universität Bayreuth, §22 (4): „Die oder der Chief Information Officer (CIO) entwickelt in einem kontinuierlichen Fortschreibungsprozess die IT-strategischen Ziele und Umsetzungskonzepte für ein gemeinsames IT-Management der Universität Bayreuth. Die oder der CIO berichtet an die Präsidialkommission für Informations- und Kommunikationstechnologie und spricht Empfehlungen aus. Die oder der CIO ist entweder die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident der Universität Bayreuth für Digitalisierung, Innovation und Nachhaltigkeit oder eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer aus dem Kreis der aktiven Professorinnen und Professoren oder Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren. Die oder der CIO und ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter werden von der Hochschulleitung für jeweils drei Jahre ernannt.“

Wer ist der CIO?

Für den Zeitraum vom 01.09.2021 bis zum 31.8.2024 wurde Prof. Dr. Torsten Eymann zum CIO der Universität Bayreuth ernannt. 

Sie erreichen ihn unter cio@uni-bayreuth.de oder 0921/55-7661.

Wie arbeiten CIOs der bayerischen und deutschen Hochschulen zusammen?

Die CIOs und Hochschulrechenzentren der bayerischen Hochschulen arbeiten hochschultypübergreifend im „Digitalverbund Bayern“ zusammen. Dieser wurde 2022 im Rahmen des Hochschulinnovationsgesetzes neu gegründet. Weitere Informationen finden Sie ab 2023 auf der Seite des Digitalverbunds Bayern.

Bundesweit arbeiten Hochschulrechenzentren z.B. in der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation e.V. (DINI) und den Zentren für Kommunikation und Informationsverarbeitung e.V. zusammen. Die CIOs bringen ihre Sichtweise im Hochschulforum Digitalisierung sowie im Hochschul-CIO e.V.  ein.

Aufgabenbereiche und weiterführende Informationen