FAQs zu Dienstreisekosten
Die Höhe des Tagegeldes ist von 2 Faktoren abhängig. Erstens, ob es sich um eine eintägige oder mehrtägige Reise handelt und zweitens von den Abwesenheitszeiten.
Eintägige Reise:
- Eintägig und mehr als sechs bis acht Stunden 4,50 €
- Eintägig und mehr als acht bis zwölf Stunden 7,50 €
- Eintägig und mehr als zwölf Stunden 15,00 €
Mehrtägige Reise:
- Mehrtägig und mehr als sechs bis acht Stunden 6,50 €
- Mehrtägig und mehr als acht bis zwölf Stunden 11,00 €
- Mehrtägig und mehr als zwölf Stunden 21,50 €
Eine Liste zu den aktuell gültigen Auslandstagegelder finden Sie hier.
Reisen zum Zwecke der Fortbildung sind Reisen, die Bedienstete nach Abschluss ihrer Ausbildung zur beruflichen Weiterbildung oder zur Erweiterung ihrer beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, zur Anpassung an geänderte dienstliche Anforderungen oder zur Vorbereitung auf die Wahrnehmung neuer oder anderer Aufgaben unternehmen.
Dienstreisen und Dienstgänge umfassen das Dienstgeschäft und die zu seiner Erledigung notwendigen Fahrten und Gänge.
Inland:
In Orten bis 299.999 Einwohnern werden die Übernachtungskosten bis 90 Euro ohne nähere Prüfung erstattet, in Orten mit mehr als 300.000 Einwohnern bis 120 Euro. Wenn die Übernachtungskosten diese Höchstpreise übersteigen, müssen Sie die Notwendigkeit extra begründen.
Ausland:
Eine Liste zu den aktuell gültigen Auslandstagegelder finden Sie hier.
Bei Arbeitgeberveranlassung (=Hotelrechnung ist auf den Arbeitgeber ausgestellt) erfolgt eine ungekürzte Zahlung der Übernachtungskosten. Dafür wird beim Tagegeld ein Einbehalt von 20% als Frühstücksanteil verrechnet.
Ohne Arbeitgeberveranlassung werden die Übernachtungskosten um die in der Rechnung angegebenen Kosten für das Frühstück gekürzt.
Der Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung besteht nur bei einer Dienstreise, wenn das private Kraftfahrzeug mit triftigen Gründen benutzt wird.
Bei Fortbildungsreisen besteht generell KEIN dienstlicher Vollkaskoschutz!
Dienstliche Flugreisen sind im Sinne des Klimaschutzes und der Vorbildfunktion der Staatsverwaltung möglichst zu vermeiden, wie im Ministerratsbeschluss festgehalten.
- a) Inlandsflugreisen
Im Falle einer unvermeidbaren Inlandsflugreise sind nur die Flugpreise der Touristen- oder Economyklasse erstattungsfähig.
- b) Auslandsflugreisen
Bei Flugreisen innerhalb Europas sowie anderen bzgl. der Flugzeit vergleichbaren Flügen sind nur die Kosten für das Benutzen der Economy-Klasse erstattungsfähig. Bei sonstigen außereuropäischen Flügen kommt eine Erstattung bis zu den Kosten für das Benutzen der Business-Klasse in Betracht.
Dienstreisen können mit privaten Aufenthalten verbunden werden. Die Reisekostenvergütung ist in diesen Fällen so zu bemessen, als wäre nur die Dienstreise durchgeführt worden. Aufgrund der kurzfristigen Schwankungen von Flug-, Bahn- und Hotelpreisen ist von Dienstreisenden ein zum Zeitpunkt der Buchung eingeholtes Vergleichsangebot vorzulegen.
Eine Erstattung ist nur möglich, wenn eine vorherige Genehmigung durch die Dienststelle vorliegt. Mit dem Dienstreiseantrag ist ein Vergleichsangebot vorzulegen. Aus diesem muss hervorgehen, dass es sich beim Deutschlandticket um die wirtschaftlichste Variante handelt.
die Deutsche Bahn hat ihre Beförderungsbedingungen dahingehend geändert, dass für den Erwerb und die Nutzung der BahnCard Business die Reisenden zwingend ein geschäftliches Kundenkonto bei der Deutschen Bahn eröffnen müssen
Hinweise zu diesem Thema finden Sie hier.
Bitte nutzen Sie das Formular zur Korrekturbuchung. Es ist nicht gestattet, sich auf Dienstreisen online einzubuchen.
- Dienstreise: Eine Reise zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb des Dienstortes, z.B. Besprechungen oder Außentermine in einer anderen Stadt
- Dienstgang: Erledigung von Dienstgeschäften innerhalb des Dienstortes, aber außerhalb der Dienststätte, z.B. Behördengänge innerhalb Bayreuths
Bei Dienstgängen sind nur die Teilnahmegebühren für Veranstaltungen erstattungsfähig.
Das Tagegeld wird für das Frühstück um 20% gekürzt, daher ist der Betrag (20% des für die Reise geltenden Tagesgeldsatzes) anzugeben.