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Zwischenprüfung Rechtswissenschaft

Aktuelle Hinweise

Zwischenprüfungszeugnisse:
Mit der Änderung der SPO zum 15. März 2016 werden Zwischenprüfungszeugnisse nicht mehr automatisch, sondern nur noch auf Antrag ausgestellt (§ 36 Abs. 2 SPO). Wer also ein Zwischenprüfungszeugnis ausgestellt bekommen möchte, muss einen formlosen Antrag ans Prüfungsamt Jura stellen, bzw. den Antrag elektronisch über cmlife stellen.

Webmaster: Prüfungsamt