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Eine Menschengruppe, fotografiert durch den Zweig eines Baumes

Herzlich willkommen an der Universität Bayreuth!

Sie sind neu an der Uni Bayreuth beschäftigt oder werden es bald sein? Wir möchten Ihnen den Start erleichtern und haben zu Ihrer Orientierung einige hilfreiche Informationen zusammengestellt.

Luftaufnahme des Campus mit Blick in Richtung ÖBG

Servus in Bayreuth und Kulmbach

Liebes neues Mitglied der Uni Bayreuth,

wir freuen uns, Sie an der Universität Bayreuth und ihren Standorten in Bayreuth und Kulmbach begrüßen zu dürfen. Ob Sie nun aus Oberfranken, Deutschland oder einem anderen Land  – oder vielleicht sogar von einem anderen Kontinent  – kommen, seien Sie versichert: Sie werden sich schnell heimisch fühlen. 

Denn die Region hat viel zu bieten. Zum einen natürlich die Universität Bayreuth, an deren kommunikativen Standorten in Bayreuth und Kulmbach Kooperationen starten, Freundschaften beginnen und Ideen zünden. Hier finden die unterschiedlichsten Fachdisziplinen zusammen und der wissenschaftliche Austausch wird gelebt.

Zum anderen ist es auch um die Uni herum wunderschön und lebenswert: So ist Bayreuth nicht nur eine weltberühmte Festspielstadt mit einem als UNESCO-Weltkulturerbe ausgezeichneten Opernhaus, sondern beheimatet auch beispielsweise das LiteraturCafé, die Studiobühne oder das Kunstmuseum. Kurz hinter Bayreuth beginnt die Fränkische Schweiz und lädt ein zu Outdooraktivitäten wie Wandern, Klettern oder Kanufahren. 

Und auch in Kulmbach, dem Standort unserer neuesten Fakultät, lässt es sich gut leben. Sie wollen Outdoor-Action? Dann nichts wie ab in den Frankenwald! Sie wollen Kultur? Besuchen Sie das Plassenburg-Openair! Sie wollen sich auch kulinarisch in Oberfranken einfühlen? Dann besuchen Sie die zahlreichen Gaststätten und Museen!

Luftaufnahme von Bayreuth. Copyright: Stefan Dörfler
Zwei Frauen untersuchen an einem Fluss das Wasser.
Frau mit orangenem Rucksack schaut vom Rehbergturm aus auf die Plassenburg
Luftaufnahme des Campus der Uni Bayreuth
Fels im Wald in der Fränkischen Schweiz
Turm des Iwalewahauses, bestehend aus braunen Backsteinen, die Spitze ein grünes Kupferdach
Szene aus dem Ökologisch-Botanischen Garten: Sommerblumen und Gäste im Hintergrund
lachendes Kleinkind, das sich zwischen den Beinen einer Statue versteckt

Doch uns ist auch klar, dass vor Ihrer Ankunft in Bayreuth, Kulmbach und Umgebung noch einiges zu tun ist: Einstellungsformulare ausfüllen, Wohnung oder Haus suchen, Visa beantragen usw. Wichtige Punkte zu organisatorischen Fragen haben wir für Sie in den folgenden Reitern auf dieser Website zusammengetragen.

Kreativ, mutig, innovativ und lebenswert

Auf dem grünen Campus der Universität Bayreuth begegnen sich Menschen und Ideen, hier ist das akademische Leben bunt und persönlicher als in großen Massenuniversitäten. Forschung auf Spitzenniveau, Lehre nach modernsten Methoden, Internationalität und Diversität, Sprungbrett in eine erfolgreiche Karriere – für all das steht die Universität Bayreuth. Wie viele andere Universitäten auch. Doch die Universität Bayreuth ist mehr!

Hervorragende Bedingungen für Sie

Exzellente Forschung und Lehre gedeihen dort besonders gut, wo der Kopf mehr Freiheit zum Denken hat und der Geist reichlich Inspiration findet – so wie an der Universität Bayreuth. Der kommunikative Campus führt hier die unterschiedlichsten Disziplinen zusammen und ist für den wissenschaftlichen Austausch enorm fruchtbar.

Bayreuth

Die Welcome Services der Stadt Bayreuth bieten Informationen und Unterstützung. Die Website informiert in deutscher und englischer Sprache umfangreich zu den Bereichen Ankunft, Wohnen, Arbeiten, Familie, Bildung und Freizeit & Leben.

Hilfreiche Links zur Wohnungssuche

Kulmbach

Hilfreiche Links zur Wohnungssuche

Kunst und Kultur in Kulmbach

Luftaufnahme des Campus mit Blick in Richtung ÖBG

Servus in Bayreuth und Kulmbach

Liebes neues Mitglied der Uni Bayreuth,

wir freuen uns, Sie an der Universität Bayreuth und ihren Standorten in Bayreuth und Kulmbach begrüßen zu dürfen. Ob Sie nun aus Oberfranken, Deutschland oder einem anderen Land  – oder vielleicht sogar von einem anderen Kontinent  – kommen, seien Sie versichert: Sie werden sich schnell heimisch fühlen. 

Denn die Region hat viel zu bieten. Zum einen natürlich die Universität Bayreuth, an deren kommunikativen Standorten in Bayreuth und Kulmbach Kooperationen starten, Freundschaften beginnen und Ideen zünden. Hier finden die unterschiedlichsten Fachdisziplinen zusammen und der wissenschaftliche Austausch wird gelebt.

Zum anderen ist es auch um die Uni herum wunderschön und lebenswert: So ist Bayreuth nicht nur eine weltberühmte Festspielstadt mit einem als UNESCO-Weltkulturerbe ausgezeichneten Opernhaus, sondern beheimatet auch beispielsweise das LiteraturCafé, die Studiobühne oder das Kunstmuseum. Kurz hinter Bayreuth beginnt die Fränkische Schweiz und lädt ein zu Outdooraktivitäten wie Wandern, Klettern oder Kanufahren. 

Und auch in Kulmbach, dem Standort unserer neuesten Fakultät, lässt es sich gut leben. Sie wollen Outdoor-Action? Dann nichts wie ab in den Frankenwald! Sie wollen Kultur? Besuchen Sie das Plassenburg-Openair! Sie wollen sich auch kulinarisch in Oberfranken einfühlen? Dann besuchen Sie die zahlreichen Gaststätten und Museen!

Luftaufnahme von Bayreuth. Copyright: Stefan Dörfler
Zwei Frauen untersuchen an einem Fluss das Wasser.
Frau mit orangenem Rucksack schaut vom Rehbergturm aus auf die Plassenburg
Luftaufnahme des Campus der Uni Bayreuth
Fels im Wald in der Fränkischen Schweiz
Turm des Iwalewahauses, bestehend aus braunen Backsteinen, die Spitze ein grünes Kupferdach
Szene aus dem Ökologisch-Botanischen Garten: Sommerblumen und Gäste im Hintergrund
lachendes Kleinkind, das sich zwischen den Beinen einer Statue versteckt

Doch uns ist auch klar, dass vor Ihrer Ankunft in Bayreuth, Kulmbach und Umgebung noch einiges zu tun ist: Einstellungsformulare ausfüllen, Wohnung oder Haus suchen, Visa beantragen usw. Wichtige Punkte zu organisatorischen Fragen haben wir für Sie in den folgenden Reitern auf dieser Website zusammengetragen.

Neuberufene Professoren und Professorinnen

Grundsätzlich können Professorinnen und Professoren in Bayern als Beamtin bzw. Beamter (Regelfall) oder in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis beschäftigt werden. Dies hängt von den persönlichen Voraussetzungen (z.B. Alter, gesundheitliche Eignung) ab.

Sollten Sie den Ruf auf die Ihnen angebotene ordentliche Professur (W2 oder W3) annehmen, werden Sie, soweit die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Freistaat Bayern berufen. Als Juniorprofessorin oder Juniorprofessor erfolgt eine Ernennung als Beamtin bzw. Beamter auf Zeit. Hierzu ist u. a. auch die gesundheitliche Eignung durch eine amtsärztliche Untersuchung vor der Berufung festzustellen. Als Beamtin bzw. Beamter zahlen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge und haben Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall, welche bis zu 80% Ihrer Krankheitskosten und die Ihrer Familie abdeckt. Dadurch ist der Nettoverdienst höher, als wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt wären. Sie erwerben als Beamter / Beamtin keine Ansprüche auf eine Rente der Deutschen Rentenversicherung, vielmehr jedoch Pensionsansprüche, die vom Freistaat Bayern getragen werden.

Sollten die persönlichen Voraussetzungen zur Berufung in das Beamtenverhältnis nicht gegeben sein, werden Sie in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis beschäftigt. In diesem Fall sind Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen und Sie erwerben dadurch Ansprüche auf eine Rente der Deutschen Rentenversicherung.

Was muss ich zur Vorbereitung auf die Berufungsverhandlung tun?

Sie haben einen Ruf an die Universität Bayreuth erhalten. Sobald die Terminvereinbarung durch die Sekretärin des Präsidenten erfolgt ist, werden Sie gebeten, ein Konzeptpapier über Ihre Pläne zur Forschungs- und Lehrtätigkeit an der Universität Bayreuth zu erstellen. Ihr Konzeptpapier ist Grundlage für die Berufungsverhandlung. Es sollte sich in drei Bereiche gliedern:

  • Inhaltliches Konzept
  • Gewünschte Ressourcen
  • Persönliche Belange

Zusätzlich ist ein separates Schreiben zur Besoldung mit einzureichen.

Als Orientierung erhalten Sie per E-Mail eine Handreichung mit weiteren Informationen zu den relevanten Inhalten sowie den für die einzelnen Bereiche zuständigen Ansprechpersonen.

Wir bitten Sie, Ihr Konzeptpapier zur bestmöglichen Vorbereitung Ihrer Verhandlung möglichst drei, spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Verhandlungstermin an den Präsidenten via berufungen@uni-bayreuth.de sowie an den Dekan bzw. die Dekanin zu übermitteln. Besonders bei der Besetzung von natur- und ingenieurwissenschaftlichen Lehrstühlen bitten wir Sie, rechtzeitig Kontakt mit der Zentralen Technik der Universität zu evtl. notwendigen Umbaumaßnahmen der Räume vorzunehmen. Nähere Informationen finden Sie ebenfalls in der Handreichung.

Das Konzeptpapier sollte einen Umfang von zehn Seiten haben und in jedem Fall im Vorfeld mit der Dekanin bzw. dem Dekan der zuständigen Fakultät und ggf. mit dem bzw. der Vorsitzenden des Berufungsausschusses abgestimmt werden.

An der Berufungsverhandlung nehmen in der Regel die Kanzlerin, Frau Dr. Nicole Kaiser, der Präsident, Professor Dr. Stefan Leible, sowie die Dekanin bzw. der Dekan der jeweiligen Fakultät teil.

Was passiert nach der Berufungsverhandlung?

Nach der Berufungsverhandlung wird ein Berufungsangebot mit den besprochenen Ressourcen erstellt. Die Sekretärin der Kanzlerin wird Ihnen dieses im Nachgang der Verhandlung zusenden, verbunden mit der Bitte, sich innerhalb einer angemessenen Frist zurück zu melden, ob Sie das Angebot annehmen. Wenn dies der Fall ist, senden Sie ein unterschriebenes Exemplar an die Universität zurück. Nach Ihrer Rufannahme wird sich die Personalabteilung mit Ihnen zu den erforderlichen Einstellungsunterlagen in Verbindung setzen. Parallel dazu wird die Sekretärin des Präsidenten auf Sie zukommen, um einen Termin zur Übergabe Ihrer Ernennungsurkunde (bei Beamtinnen und Beamten) bzw. Ihres Arbeitsvertrages (bei einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis) zu vereinbaren.

Wer sind meine Ansprechpartnerinnen?

Inga Elvers

Dr. Inga Elvers
Persönliche Referentin der Kanzlerin 

+49 (0)921 / 55-5248
berufungen@uni-bayreuth.de 

Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV), Büro 2.03
Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth

Sollten Sie organisatorische oder terminliche Anliegen haben, kontaktieren Sie bitte:

Silhouette eines weiblichen Avatars

Daniela Passing
Vorzimmer Präsident

 +49 (0)921 / 55-5201
daniela.passing@uni-bayreuth.de

Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV), Raum 2.06
Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth

Wenn Sie einen Ruf auf eine Juniorprofessur an die Universität Bayreuth erhalten haben, haben alle auf dieser Seite dargestellten Inhalte für Sie ebenfalls Gültigkeit. Zusätzlich möchten wir Ihnen noch einige weitere Informationen geben, die spezifisch Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen an der Universität Bayreuth betreffen.

Leistungsvereinbarung und Zwischenevaluation

Als Juniorprofessorin oder Juniorprofessor in Bayern gelten für Sie die Regelungen des Art. 63 BayHIG. Sie werden grundsätzlich in der ersten Phase der Juniorprofessur für die Dauer von drei oder vier Jahren zu Beamtinnen bzw. Beamten auf Zeit ernannt. Im dritten oder vierten Jahr der Juniorprofessur erfolgt durch eine eigens hierfür einzusetzende Kommission eine Zwischenevaluation Ihrer Leistungen. Diese basiert auf den im Rahmen einer Leistungsvereinbarung zu Dienstbeginn festgelegten Ziele.
Die Leistungsvereinbarung erhalten Sie als Entwurf zusammen mit Ihrem Rufschreiben. Bis zum Termin der Berufungsverhandlung können Sie dieses Dokument zusammen mit dem bzw. der Vorsitzenden des Berufungsausschusses sowie dem Dekan bzw. der Dekanin der Fakultät abstimmen und etwaige Änderungswünsche Ihrerseits thematisieren. Die Leistungsvereinbarung ist Gegenstand der Berufungsverhandlung und wird zusammen mit der Berufungsvereinbarung unterschrieben.

Tenure Track und Tenure-Evaluation

Sollten Sie sich auf eine Juniorprofessur mit Tenure Track beworben haben, findet in der zweiten Phase der Juniorprofessur (i.d.R. im fünften bzw. sechsten Jahr) eine Tenure-Evaluation statt. Auch diese wird von einer eigens dafür einzusetzenden Kommission durchgeführt und basiert auf den in der Leistungsvereinbarung festgelegten Ziele. Hier finden Sie weitere Informationen zu unserem W1-W3-Bayreuth-Track.

Weiterführende Informationen finden Sie im Intranet (Login erst nach Rufannahme und Erhalt einer sog. bt-Kennung möglich):

Wir möchten Sie hier gern über einige Angebote unserer Servicestellen, Abteilungen und zentralen Einrichtungen informieren, die Ihnen in der Zeit rund um Ihren Dienstantritt an der Universität Bayreuth hilfreich sein können. Weitere Details und weiterführende Dokumente dazu finden Sie auch in unserem Intranet – hierfür ist kein Login notwendig!

Dual Career

Sollte Ihr Partner oder Ihre Partnerin ebenfalls mit nach Bayreuth oder Kulmbach kommen und hier ein Beschäftigungsverhältnis suchen, erhalten Sie Unterstützung durch unseren Dual Career Support, Frau Dr. Mabel Braun.

Familienfreundliche Hochschule

Wenn Sie Anliegen zur Kinderbetreuung oder zum Schulbesuch Ihrer Kinder haben, thematisieren Sie dies gerne im Rahmen Ihres Dual Career-Anliegens. Weitere Informationen zum familiengerechten Arbeiten und zu Betreuungsangeboten finden Sie auf den Seiten der Familiengerechten Hochschule.

Transfer von Drittmittelprojekten

Sollten Sie bereits ein drittmittelgefördertes Projekt von Ihrer jetzigen Institution an die Universität Bayreuth transferieren wollen, wenden Sie sich gerne an die Ansprechpersonen des Referats II/1.1.4, Drittmittelverwaltung/Grundsatzangelegenheiten im Drittmittelbereich.

Bei Fragen zu allen EU-geförderten Projekten wenden Sie sich gerne an die Ansprechpersonen der Forschungsförderung.

Weiterbildungsangebote

Für neuberufene W3-Professuren steht insbesondere ein Weiterbildungsangebot aus drei Bereichen zur Verfügung:

  • Gender- und diversitygerechte Personalführung, organisiert von der Servicestelle Chancengleichheit, welche darüber hinaus v.a. spezielle Angebote für Wissenschaftlerinnen bereithält.
  • Gender- und diversitygerecht kommunizieren, organisiert von der Servicestelle Diversity, die auch weitere Workshops und Coachings rund um Themen wie Diversity oder Anti-Diskriminierung anbietet.
  • Lehre innovativ gestalten, durchgeführt vom Zentrum Hochschullehre, welches weitere Seminare zum Thema „Lehre“, u.a. zielgruppenspezifisch für Professorinnen und Professoren, anbietet.

Für Juniorprofessorinnen und -professoren mit und ohne Tenure Track sowie für weitere Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler (PostDocs, Nachwuchsgruppenleiterinnen und -leiter, Habilitierenden) bietet die Servicestelle wissenschaftlicher Nachwuchs (WiN) ein umfangreiches Beratungs-, Förder-, Coaching- und Weiterbildungsangebot an. Dies kann u.a. mit dem WiN-Fund-Zertifikat bzw. Bayreuth-WiN-Zertifikat, neben Einzelzertifikaten abgeschlossen werden.

Verwaltung

Hier finden Sie weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Verwaltung.

Als Beamtin oder Beamter des Freistaates Bayern haben Sie Anspruch auf Beihilfe zu den Krankheitskosten. Das bedeutet, der Freistaat als Dienstherr erstattet einen Teil der Krankheits- und Fürsorgekosten für seine Beamtinnen und Beamten. Je nach Familienstand und Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder beträgt der Anspruch zwischen 50% und 80% der anfallenden Kosten. Den verbleibenden Teil der Krankheitskosten müssen Sie durch eine Krankenversicherung absichern.

Eine einführende Erklärung zum Thema Beihilfe finden Sie beim Bundesministerium der Inneren und für Heimat (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/beihilfe/beihilfe-node.html). Konkrete Informationen zu den Regelungen in Bayern finden Sie auf dem Seiten der bayerischen Staatsregierung sowie des Landesamtes für Finanzen:

Hinsichtlich der Krankenversicherung stehen Ihnen grundsätzlich zwei Optionen offen:

Option 1

Abschluss einer privaten Krankenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen bieten eine auf die individuellen Erstattungssätze abgestimmte Teilkostenversicherung an, die zusammen mit den Beihilfeleistungen in der Regel eine umfassende Absicherung des Kostenrisikos bei Krankheit und Pflege ermöglichen.

Weitergehende Informationen hierzu erteilen die privaten Krankenversicherungsunternehmen, bzw. der Verband der privaten Krankenversicherung e. V.

Dies dürfte in aller Regel, je nach Anzahl der mitzuversichernden Familienmitglieder, der finanziell attraktivere Weg sein.

Option 2

Beamtinnen und Beamte, die vor dem Eintritt in den öffentlichen Dienst Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) waren, können auch im Beamtenverhältnis freiwillige Mitglieder der GKV bleiben. Familienangehörige sind unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die gesetzlichen Krankenkassen.

Allerdings müssen freiwillig in der GKV versicherte Beamtinnen und Beamte ihre Krankenversicherungsbeiträge in vollem Umfang selbst tragen, einen Beitragszuschuss des Dienstherrn erhalten sie nicht.

Der Beihilfeanspruch bleibt zwar grundsätzlich bestehen, Beihilfeleistungen können in diesen Fällen jedoch nur zu den Aufwendungen gewährt werden, die nicht dem Grunde nach zum Leistungskatalog der GKV zählen.

männlicher Avatar

Sabrina Braun

+49 (0)921 / 55-5219
sabrina.braun@uni-bayreuth.de

Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV), Büro 2.13
Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth

männlicher Avatar

Benedikt Herlitz

+49 (0)921 / 55-5230
benedikt.herlitz@uni-bayreuth.de

Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV), Büro 2.39
Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth

Auf unsere internationalen neuen Mitarbeitenden kommen nicht nur die umfangreichen Dokumente der Personalabteilung zu. Die weiteren erforderlichen Schritte haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Für Aufenthalte über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, brauchen Menschen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, grundsätzlich ein Visum. Von dieser Pflicht ausgenommen sind EU-Bürger, Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz.

Beantragung des Visums

Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt müssen Sie vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragen. Dies ist die deutsche Vertretung des Landes, in dem sich Ihr aktueller Wohnsitz befindet. Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Davon raten wir aber ausdrücklich ab, denn dadurch kann sich der Dienstantritt beziehungsweise der Beschäftigungsbeginn erheblich verzögern.

Lehrpersonen und wissenschaftliche Mitarbeitende brauchen für die Erteilung eines Visums nicht die Zustimmung der örtlichen Ausländerbehörde. Das gilt auch für Familienangehörige, genauer minderjährige Kinder sowie Ehegatten und –gattinnen und Lebenspartner und -partnerinnen, sofern die Ehe oder Lebenspartnerschaft bereits bei der Einreise nach Deutschland bestand.

Anmeldung in Deutschland

Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Einreise bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Einwohnermeldeamt der Stadt Bayreuth, wenn sich Ihr neuer Wohnsitz in der Stadt Bayreuth befindet. Mitgereiste Familienmitglieder müssen bei dem Termin auch anwesend sein.
In der Stadt Kulmbach wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro. Alternativ nehmen Sie mit der örtlichen Gemeindeverwaltung Kontakt auf, um sich anzumelden.

Aufenthaltstitel in Deutschland

Nach Anmeldung Ihres Wohnsitzes können Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde wenden, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Das sollten Sie erledigen, bevor Ihr Visum und das Ihrer mitgereisten Familie abläuft. Die Zuständigkeiten sind wie folgt:

Stadt Bayreuth
Ausländeramt
Rathaus II
Dr.-Franz-Straße, 95445 Bayreuth
auslaenderamt@stadt.bayreuth.de

Landkreis Bayreuth
Landratsamt Bayreuth
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth
poststelle@lra-bt.bayern.de

Kulmbach
Landratsamt Kulmbach
Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach
auslaenderwesen@landkreis-kulmbach.de

Eine Person mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft, die in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn steht, erhält ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis, um ihre Dienstpflichten im Bundesgebiet zu erfüllen. Sie erhält die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von drei Jahren, wenn das Dienstverhältnis nicht auf einen kürzeren Zeitraum befristet ist. Nach drei Jahren kann ihr eine Niederlassungserlaubnis, als eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, erteilt werden.

Sollte kein Beamtenverhältnis begründet werden, kann ein Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung erteilt werden, in vielen Fällen eine Blaue Karte EU, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Informationen

Kompetente Ansprechpartner für weitere Informationen und eine individuelle Beratung in Visumsangelegenheiten sind die Mitarbeitenden der Welcome Services der Universität Bayreuth, erreichbar unter welcome@uni-bayreuth.de.

Welcome Services der Uni Bayreuth

E-Mail: welcome@uni-bayreuth.de

Lea Bernt: +49 (0)921 / 55-5334
Ines Estrada Madeira: +49 (0)921 / 55-5318
Angela Rösler: +49 (0)921/55-5321

Website des International Office

Was muss ich zur Vorbereitung auf die Berufungsverhandlung tun?

Sie haben einen Ruf an die Universität Bayreuth erhalten. Sobald die Terminvereinbarung durch die Sekretärin des Präsidenten erfolgt ist, werden Sie gebeten, ein Konzeptpapier über Ihre Pläne zur Forschungs- und Lehrtätigkeit an der Universität Bayreuth zu erstellen. Ihr Konzeptpapier ist Grundlage für die Berufungsverhandlung. Es sollte sich in drei Bereiche gliedern:

  • Inhaltliches Konzept
  • Gewünschte Ressourcen
  • Persönliche Belange

Zusätzlich ist ein separates Schreiben zur Besoldung mit einzureichen.

Als Orientierung erhalten Sie per E-Mail eine Handreichung mit weiteren Informationen zu den relevanten Inhalten sowie den für die einzelnen Bereiche zuständigen Ansprechpersonen.

Wir bitten Sie, Ihr Konzeptpapier zur bestmöglichen Vorbereitung Ihrer Verhandlung möglichst drei, spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Verhandlungstermin an den Präsidenten via berufungen@uni-bayreuth.de sowie an den Dekan bzw. die Dekanin zu übermitteln. Besonders bei der Besetzung von natur- und ingenieurwissenschaftlichen Lehrstühlen bitten wir Sie, rechtzeitig Kontakt mit der Zentralen Technik der Universität zu evtl. notwendigen Umbaumaßnahmen der Räume vorzunehmen. Nähere Informationen finden Sie ebenfalls in der Handreichung.

Das Konzeptpapier sollte einen Umfang von zehn Seiten haben und in jedem Fall im Vorfeld mit der Dekanin bzw. dem Dekan der zuständigen Fakultät und ggf. mit dem bzw. der Vorsitzenden des Berufungsausschusses abgestimmt werden.

An der Berufungsverhandlung nehmen in der Regel die Kanzlerin, Frau Dr. Nicole Kaiser, der Präsident, Professor Dr. Stefan Leible, sowie die Dekanin bzw. der Dekan der jeweiligen Fakultät teil.

Was passiert nach der Berufungsverhandlung?

Nach der Berufungsverhandlung wird ein Berufungsangebot mit den besprochenen Ressourcen erstellt. Die Sekretärin der Kanzlerin wird Ihnen dieses im Nachgang der Verhandlung zusenden, verbunden mit der Bitte, sich innerhalb einer angemessenen Frist zurück zu melden, ob Sie das Angebot annehmen. Wenn dies der Fall ist, senden Sie ein unterschriebenes Exemplar an die Universität zurück. Nach Ihrer Rufannahme wird sich die Personalabteilung mit Ihnen zu den erforderlichen Einstellungsunterlagen in Verbindung setzen. Parallel dazu wird die Sekretärin des Präsidenten auf Sie zukommen, um einen Termin zur Übergabe Ihrer Ernennungsurkunde (bei Beamtinnen und Beamten) bzw. Ihres Arbeitsvertrages (bei einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis) zu vereinbaren.

Wer sind meine Ansprechpartnerinnen?

Inga Elvers

Dr. Inga Elvers
Persönliche Referentin der Kanzlerin 

+49 (0)921 / 55-5248
berufungen@uni-bayreuth.de 

Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV), Büro 2.03
Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth

Sollten Sie organisatorische oder terminliche Anliegen haben, kontaktieren Sie bitte:

Silhouette eines weiblichen Avatars

Daniela Passing
Vorzimmer Präsident

 +49 (0)921 / 55-5201
daniela.passing@uni-bayreuth.de

Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV), Raum 2.06
Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth

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